Die virtuelle Adoption ist eine großartige Möglichkeit für diejenigen die den ausgewählten Tier aus irgendeinem Grund nicht tatsächlich adoptieren können, aber doch unterstützen möchten. In den Angaben des jeweiligen Tieres wird der Name (bzw. Nickname) der/des Annehmende/n während der Zeitraum der virtuellen Adoption erscheinen. Selbstverständlich können auch Firmennamen angegeben werden, so funktioniert die Seite des ausgewählten Tieres auch als Werbeträger.
Bei jedem Tier werden die geschätzten Versorgungskosten pro Tag angegeben. Bei der Kalkulierung des Betrages wurden die Gösse und eventuelle spezielle Bedürfnisse des Tieres wie z.B.: bei einem Jungtier das Impfungsprogramm – es braucht mehr Impfungen als ein erwachsenes Tier – Behandlung von Krankheiten, Bezahlung von chirurgischen Eingriffen, u.s.w. beachtet. Bei kranken Tieren sind die täglichen Betreuungskosten entsprechend höher, als bei einem gesunden Tier.
Mindestperiode der virtuellen Adoption sind 5 Tage. Sollten weniger angegeben werden, kalkuliert das System automatisch mit 5 Tagen.
Nachdem die Angaben eingetragen wurden, erscheint nach dem Klicken auf „Weiter“ ein Vertrag, welcher die Konditionen der virtuellen Adoption enthält. Sollte der Vertrag akzeptiert werden, wird dieser finalisiert und die Stiftung erhält einen Benachrichtigung über einen neuen virtuellen Adoption.
Ab diesem Zeitpunkt hat die/der Annehmende/r 48 Stunden um die Betreuungskosten des ausgewählten Tieres auf dem Konto der Stiftung zu überweisen. Im Vermerk sollte der Name des jeweiligen Tieres und der Text „virtuelle Adoption“ angegeben sein (z.B.: virtuelle Adoption von....). Innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Unterstützung wird die virtuelle Adoption eingeleitet und der Name (bzw. Nickname) der/des Annehmende/n erscheint auf der Seite des Tieres.
Zu einem Tier kann zu einem Zeitpunkt nur eine virtuelle Adoption zugeordnet werden. Von zwei gleichzeitig gewünschten virtuellen Adoptionen wird die vorrangig behandelt, bei welcher die Überweisung der Unterstützung früher am Konto der Stiftung gutgeschrieben wird. Ist der Tier „besetzt“, d.h. eine virtuelle Adoption ist gerade am laufen, dann wird eine neue virtuelle Adoption erst dann eingetragen, wenn die vorherige Unterstützung beendet ist.
Sollte das Tier während einer laufenden virtuellen Adoption eine endgültige Zuhause finden, oder sterben, wird der Restbetrag der Unterstützung für die Abdeckung sonstiger Tierarztkosten verwendet, d.h. es wird anderen bedürftigen Tieren zugeordnet.
(Die endgültigen Bewohner des Tierheims werden nicht mehr vermittelt, daher kann in diesem Fall nicht vorkommen, dass während einer virtuellen Adoption das Tier ein Zuhause findet. Nachdem aber diese Tiere meistens alt, schwer krank, oder verletzt sind, muss man leider öfters mit deren Ableben rechnen.)
Über jede Spende, welche auf dem Konto der Stiftung gutgeschrieben wird, stellt die Stiftung automatisch eine steuerliche Bestätigung an diejenigen aus, die genau ihren Namen, Adresse und Steuernummer angegeben haben. Sollte eine der Angaben eventuell fehlen, muss die Bestätigung bis spätestens 31.12. des gegenständlichen Jahres, mit Angabe der fehlenden Daten, schriftlich (Brief, E-Mail), angefordert werden.
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